Förderung für den Umstieg auf alternative Energie
Wer beispielsweise eine alte Heizung ersetzen oder seine Liegenschaft umbauen will, darf die Energieeffizienz nicht ausser Acht lassen. Dies ist nicht nur dem nachhaltigeren Umgang mit unseren Ressourcen geschuldet, sondern wird auch über die Energiegesetzgebung gefördert. Darüber hinaus können aus Investitionen in die Energieeffizienz geldwerte Vorteile entstehen. Einerseits aufgrund beispielsweise geringerer Heizkosten, andererseits dank Fördergeldern.

Der Aufstieg in eine höhere Energieeffizienzklasse wird belohnt
Wird eine umfangreichere energetische Gebäudesanierung vorgenommen, dann werden beispielsweise neue, dichtere Fenster eingebaut, Dach und Fassade zusätzlich gedämmt und auch noch gleich ein Heizungsersatz vorgenommen. Letzterer selbstverständlich auf ein Heizsystem, das mit erneuerbaren Energien läuft. Sinn und Zweck einer derartigen Sanierung ist, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Energieeffizienz zu erhöhen. Über den GEAK® (Gebäudeenergieausweis der Kantone) und dessen Klassen lässt sich ein Gebäude in Bezug auf die Energieeffizienz kategorisieren. Dabei werden auf einer Skala die Effizienz der Gebäudehülle und die Gesamtenergieeffizienz angezeigt. Die, dank der Sanierung, erzielte Energieeffizienzverbesserung wird anhand der Anzahl aufgestiegener Klassen bestimmt und darauf basierend mit Förderbeiträgen abgegolten. Somit besteht ein Zusammenhang zwischen dem Umfang der Sanierungsmassnahmen und der finanziellen Unterstützung. Erlauben die Investitionen in die Energieeffizienz einen höheren Klassenaufstieg, steigen auch die Förderbeiträge.
Weg von Öl und Gas, hin zum Fördergeld
Möglicherweise steht bei Ihnen ein Heizungsersatz an und Sie wollen nicht gleich auch noch Arbeiten an der Gebäudehülle vornehmen lassen. Neben den für den Heizungsersatz geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie weiteren, persönlich gewählten, Kriterien sollten Sie hierbei auch die finanziellen Fördermöglichkeiten prüfen. Denn für den Ersatz einer Elektro-, Öl- oder Gasheizung können Fördergelder ausgesprochen werden. Es versteht sich von selbst, dass dabei verschiedene Bedingungen einzuhalten sind, wie etwa die Erstellung eines GEAK®. Insbesondere ist jedoch die Wahl des neu einzubauenden Heizsystems massgebend. Fördergelder können für den Ersatz durch eine Wärmepumpe oder durch eine Holzheizung sowie durch den Ersatz mit einem Anschluss an ein Wärmenetz beantragt werden. Übrigens können Fördergelder auch für den Austausch einer älteren mit einer neueren Holzheizung ausgerichtet werden. Die Höhe der finanziellen Entschädigung unterscheidet sich einerseits von der bestehenden Heizleistung. Andererseits ist es erheblich, welches Heizsystem womit ersetzt wird. Beispielsweise ist der Förderbetrag für den Ersatz einer Öl oder Gasheizung durch eine Erdwärmepumpe höher als für den Wechsel von einer Elektroheizung auf eine Luft-Wasser- Wärmepumpe. Des Weiteren kann man beim gleichzeitigen Einbau eines förderberechtigten Heizsystems in den Genuss von Zusatzbeiträgen, beispielsweise für den Ersatz eines reinen Elektroboilers, kommen.
Haben Sie Fragen zum Thema «Förderung für den Umstieg auf alternative Energie»? Kontaktieren Sie uns.
Kontakt aufnehmenIhr Ansprechpartner
Simon Krieg
Unternehmer
Telefon +41 31 859 03 53
simon@krieg.swiss
