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    Elektroheizung ersetzen – von attraktiven Förderbeiträgen profitieren

    Viele Elektroheizungen stammen aus einer Zeit, in der Strom günstig und scheinbar unbegrenzt verfügbar war. Speicheröfen galten als moderne Lösung, einzelne Elektroöfen als unkomplizierte Art zu heizen. Heute zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Elektroheizungen verbrauchen viel wertvollen Strom – und sie müssen im Kanton Bern bis spätestens Ende 2031 ersetzt werden.

    Effizienter heizen mit erneuerbarer Energie

    Im Gegensatz zu einer Elektroheizung, die Strom direkt in Wärme umwandelt, nutzt eine Wärmepumpe zusätzlich Energie aus der Umwelt. Dadurch wird für die gleiche Heizleistung deutlich weniger Strom benötigt. Das reduziert den Verbrauch, senkt langfristig die Energiekosten und macht das Gebäude unabhängiger von steigenden Strompreisen. Betroffen von der Ersatzpflicht sind sowohl zentrale Elektrospeicherheizungen als auch dezentrale Elektroöfen oder Infrarotpaneele, sofern sie als Hauptheizung dienen. Gerade bei dezentralen Anlagen ist der Ersatz mit baulichen Anpassungen verbunden, da häufig ein neues wassergeführtes Wärmeverteilsystem installiert werden muss. Dieser Schritt schafft jedoch die Grundlage für ein modernes und zukunftssicheres Heizsystem.
     
    Förderbeiträge im Kanton Bern

    Der Kanton Bern unterstützt den Ersatz einer Elektroheizung durch eine Wärmepumpe mit namhaften Beiträgen. Wird beispielsweise in einem Einfamilienhaus mit einer Leistung bis 15 kW eine Luft/Wasser-Wärmepumpe installiert, beträgt der Förderbeitrag CHF 6 000.–. Entscheidet man sich für eine Erdsonden- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe, sind es in derselben Leistungsklasse sogar CHF 10 000.–. Noch relevanter wird die Unterstützung bei Gebäuden ohne bestehendes Wärmeverteilsystem. Wird im Zuge des Heizungsersatzes erstmals eine wassergeführte Wärmeverteilung eingebaut, beträgt der zusätzliche Beitrag bei einer Energiebezugsfläche unter 250 m² pauschal CHF 15 000.–. Bei grösseren Gebäuden werden CHF 60.– pro Quadratmeter Energiebezugsfläche ausgerichtet. Damit kann sich der Gesamtförderbeitrag bei einem Einfamilienhaus rasch auf über CHF 20 000.– summieren. Bei Mehrfamilienhäusern sind – abhängig von Leistung und Gebäudegrösse – entsprechend höhere Beiträge möglich. Wichtig ist, dass das Fördergesuch zwingend vor Baubeginn eingereicht wird. Nach Abschluss der Arbeiten ist zudem ein GEAK erforderlich, damit der zugesicherte Beitrag ausbezahlt werden kann. Die gesetzliche Frist bis Ende 2031 scheint noch weit entfernt. Erfahrungsgemäss zeigt sich jedoch, dass Planung, Entscheidungsfindung und Umsetzung Zeit benötigen – insbesondere wenn bauliche Anpassungen erforderlich sind.  

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