Förderung für erneuerbare Energie
Mit erneuerbaren Heizlösungen können Sie langfristig die Heizkosten senken und damit Geld sparen. Der Betrieb einer erneuerbaren Heizung ist fast immer günstiger als der mit fossilen Energieträgern, wie beispielsweise Heizöl. Noch interessanter wird dieser Effekt, wenn kräftig Fördergelder abgeholt werden. Wer seine alte Öl- oder Elektroheizung jetzt durch eine Holzheizung, einen Anschluss an einen Wärmeverbund mit erneuerbarer Energie oder einer Wärmepumpe ersetzt, erhält vom Kanton Bern schöne Förderbeiträge ausbezahlt.
Der Kanton Bern unterstützt Liegenschaftsbesitzer bei Projekten im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Energetische Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten werden ebenso gefördert wie die Nutzung von Sonnenenergie, Holz und Wärmenetzen oder der Ersatz von Elektro- und Ölheizungen. Das kantonale Förderprogramm wird im Januar 2021 unverändert mit den gleichen Beiträgen und Bedingungen weitergeführt. Neben dem Kanton bieten auch Bund, Gemeinden und private Organisationen Förderbeitrage an.
Das wird gefördert:
Beiträge an die Erstellung eines Gebäudeenergieausweises der Kantone GEAK Plus
- Der Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK Plus zeigt auf, wie viel Energie Ihr Gebäude bei standardisierter Benutzung für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung und andere elektrische Verbraucher, benötigt.
- Beitragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 2012.
Beiträge an den Ersatz von fest installierten, bewilligten Elektro- und Ölheizungen
- Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden.
- Die neue Heizung muss 100 % des Heizwärmebedarfs des Gebäudes decken können.
- Soweit anwendbar, sind Anlagen mit dem Zertifikat «Wärmepumpen-System-Modul» (WPSM) einzusetzen.
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Wohnbauten ein GEAK zu erstellen. Ohne gültigen GEAK wird kein Förderbeitrag ausbezahlt.
- Massgebend für den Beitrag ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF und maximal 35 % der Anlagekosten.
Beitrage an thermische Solaranlagen
- Beitragsberechtigt sind Anlagen, nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, mit Baujahr vor 2012.
- Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen.
- Förderberechtigt sind Anlagen, die auf www.kollektorliste.ch aufgeführt sind.
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Wohnbauten ein GEAK zu erstellen. Ohne gültigen GEAK wird kein Förderbeitrag ausbezahlt.
Ausserdem wird gefördert:
- Sanierung von Gebäuden nach GEAK-Klassen
- Beiträge an energieeffiziente Gebäude (Effizienzbonus)
- Sanierung von Gebäuden nach Minergie und Plusenergie
- Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung bei Gebäudesanierungen
- Machbarkeitsstudien
- Beitrage an grosse Wärmeerzeugungen mit Holz
Die Gelder für das kantonale Förderprogramm Energie stammen mehrheitlich aus der CO2-Abgabe, die der Bund auf fossile Brennstoffe, wie Heizöl oder Erdgas, erhebt. Mit dem Förderprogramm fliesst ein Teil der Abgaben wieder zurück in den Kanton. Analog dem letzten Jahr werden auch die Impulsberatungen «erneuerbar heizen» finanziert.
Impulsberatungen
Der Ersatz Ihrer Heizung ist für das Klima und für Ihr Portemonnaie eine wichtige Entscheidung. Mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen» kommen Sie rasch ans Ziel. Wir sind zertifiziert und führen Impulsberatungen für das Programm «erneuerbar heizen» durch. Als Fachperson stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Heizung zur Seite. Konkret bieten wir Ihnen an, Ihr Gebäude zu besichtigen und Sie vor Ort über die Möglichkeiten zu beraten, wie Sie Ihre Heizung ersetzen können. Danach wählen Sie das passende, erneuerbare Heizsystem für Ihre Liegenschaft aus.
Sind Sie an einer Impulsberatung interessiert? Hier können Sie mehr darüber erfahren und sich direkt anmelden.
Haben Sie Fragen zu Förderungen für erneuerbare Energie? Kontaktieren Sie uns.
Kontakt aufnehmenIhr Ansprechpartner
Evelyne Krieg
Administration
Telefon +41 31 859 03 53
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